Scheibelhofer Fire & Steel GmbH
Fassung Jänner 2022
1. Allgemeines:
1.1
Warenlieferungen (inklusive Waren mit digitalen Elementen) an unsere Kunden erfolgen nur
aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts
Anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber
Verbrauchern nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.
1.2
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa
unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
1.3
Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen inklusive digitaler Leistungen oder
sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts
anderes geregelt ist.
1.4
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht
akzeptiert.
2. Auftragsannahme:
2.1
Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine
Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen
Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls
er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.
2.2
Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben
wird.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten nach dem Konsumentenschutzgesetz:
3.1
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen
Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem
Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
binnen 14 Tagen zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den
Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine
Information über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des
Vertrages; bei Kaufverträgen über Waren beginnt der Fristenlauf frühestens mit dem Tag, an
dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt.
Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so verlängert sich die Rücktrittsfrist
um zwölf Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem
Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der
Verbraucher die Urkunde erhält.
3.2
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche
Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine
Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
3.3
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist
gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
3.4
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn
ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung
Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die
wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in
erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar
ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und
er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht
erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch
beide Vertragspartner. Im Übrigen gilt Punkt 3.3.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen
Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3. wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.
3.5
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.
4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug und höhere Gewalt:
4.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe
vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Kunde die
Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen
Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Be- und
Abladen).
4.2
Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei
Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die
Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „franko“ etc. (gilt für Verbrauchergeschäfte
nur bei eigenständigem Abschluss eines Beförderungsvertrages). Allfällige
Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
4.3
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei
nicht lagernder Ware beträgt diese höchstens 30 Tage ab Einlangen der Ware vom
Vorlieferanten bei uns (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
4.4 Höhere Gewalt 4.4.1
Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegt
und nicht vorhergesehen werden konnte und entweder die Erfüllung des Vertrages oder die
beiderseitig vorausgesetzte Nutzung des Vertragsgegenstands verhindert, wesentlich erschwert
oder unwirtschaftlich macht, wie insbesondere Streik, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr,
Terrorismus, Cyberkriminalität, Naturkatastrophen oder Naturereignisse wie z.B. Nieder- oder
Hochwasser, Eis, Sturm, Energiemangel, Transport- und Verzollungsverzug, behördliche
Verfügungen, sowie alle Maßnahmen, Auswirkungen oder Ereignisse in Zusammenhang mit
Seuchen, Epidemien oder Pandemien (insb. COVID-19) oder andere vergleichbare Fälle.
4.4.2
Im Falle des Eintritts höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Leistungsfrist um die Dauer der
höheren Gewalt und einer zusätzlichen angemessenen Nachfrist zu verlängern. Weiters sind
wir berechtigt, vom Vertrag, unabhängig von der Fristverlängerung, während der Dauer der
höheren Gewalt mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
4.4.3
Der Kunde ist seinerseits berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, falls
die Leistung nicht spätestens binnen 4 Wochen ab Ablauf der ursprünglich vereinbarten
Leistungsfrist erbracht wurde (gilt nur für Verbrauchergeschäfte).
4.4.4
Der Kunde kann aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsrücktritt sowie der
Leistungsfristverlängerung keinerlei Rechte gegen uns geltend machen, insbesondere sind
Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer soweit gesetzlich zulässig
ausgeschlossen.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines allfälligen Wegfalls der
Geschäftsgrundlage und damit zusammenhängender Ansprüche (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte).
4.4.5
Die zuvor genannten Regelungen gelten auch, wenn bei unserem Hersteller, Zulieferanten, oder
Erfüllungsgehilfen ein Fall höherer Gewalt eintritt.
4.5
Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände
zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware
spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf
den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer
entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des
Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein.
Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, dem
Kunden ab Annahmeverzug eine Pönale in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages
pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
4.6
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
4.7
Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines
schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der
Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf
Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.
5. Angebote und Kostenvoranschläge:
5.1
Unsere Angebote sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
5.2
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche
Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts
anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden
(gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
5.3
Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Preise:
6.1
Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen
ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung
der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz,
Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw.
aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise
entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
6.2
Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten,
Versicherungen, die Zustellung etc. werden zusätzlich verrechnet.
6.3
Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, besonderer
Transportverpackungen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die
ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht
wiederverwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.
6.4
Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte)
berufen.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am
Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes
durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns
unverzüglich zu verständigen.
7.2
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer
vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum
auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum
abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös
getrennt zu verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu
verständigen.
7.3
Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns
der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen
Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware
zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
8. Zahlung:
8.1
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig
8.2
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt
vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.
8.3
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu
beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 9 % pro
Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung.
Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der
Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten
Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der
Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten
Zinssatzes berechtigt.
8.4
Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten
außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere
Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns
beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur
betriebenen Forderung stehen.
8.5
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und wir zahlungsunfähig geworden
sind oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des
Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung
des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im
Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte).
8.6
Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen,
dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt
werden, beginnend bei der ältesten Schuld.
8.7
Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen
und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die
gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig, jedoch unter Beachtung von Punkt 8.6
verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.
8.8
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein
Kontokorrentsollzinssatz von 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung.
Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der
Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten
Zinssatzes berechtigt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
8.9
Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich
als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekannt
gegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen keinen
Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.
8.10
Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das
bestehende Kontokorrentverhältnis einzustellen.
9. Gewährleistung (Nachfolgendes gilt nicht für Verbrauchergeschäfte):
9.1
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie
Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer
angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsauflösung oder
Preisminderung.
9.2
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen
angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe, bei verdeckten
Sachmängeln und bei Rechtsmängeln längstens innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis der
Mängel, schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat. Punkt 4.6 bleibt
unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen
2 Jahre ab Übergabe.
Die an die Gewährleistungsfrist anschließende Verjährungsfrist für bewegliche und
unbewegliche Sachen beträgt drei Wochen.
Die Verjährungsfrist für Rechtsmängel beträgt 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre,
nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird, längstens jedoch 10
Jahre ab Vertragsabschluss.
9.3
Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.
9.4
Die Aktualisierungspflicht gemäß §7 Verbraucher-Gewährleistungsgesetz wird
ausgeschlossen.
9.5
Wir sind berechtigt, dem Kunden die Kosten der Verbesserung oder des Austausches, wie ua.
etwaige Einbau- und Ausbaukosten, Montagekosten, Installationskosten, Transport- und
Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung in Rechnung zu stellen.
9.6
Öffentliche Äußerungen des Herstellers, des Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere
Eigenschaften der Ware, insbesondere in der Werbung, werden – mangels ausdrücklicher
Bezugnahme - nicht Vertragsinhalt.
10. Rücktritt vom Vertrag:
10.1
Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens
in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom
Vertrag steht einem Unternehmer nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug
wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell
herzustellen oder zu beschaffen sind; ein Verbraucher hat in diesen Fällen das Recht nach
erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen
zurückzutreten. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung
ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
10.2
Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte
berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum
Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von
10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die
Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.3
Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder
die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen
wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die
Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt,
ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.4
Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls
kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem
Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich
des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne
Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die
Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden
unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter
Mengenrabatte.
11. Haftung:
11.1
Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden,
ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Bei Unternehmergeschäften ist unsere
Haftung auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt, die am
Gegenstand der Lieferung selbst entstehen.
11.2
Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine
von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der
Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten
aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst
geschädigt wird.
11.3
Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer
Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des
Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die
Geschäftsleitung zu richten.
11.4
Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen
Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der
Kunde verantwortlich.
12. Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben.
Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen,
wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.
13. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß
den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum
Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall
eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte).
Hinsichtlich unserer datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und
14 der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf
unserer Website.
Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Kopie dieser Datenschutzerklärung kostenlos
zur Verfügung gestellt.
14. Gerichtsstand und Rechtswahl:
Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten
ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte).
Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen